
Die Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin. Durch manuelle Techniken wird die Funktionsfähigkeit des Organismus wiederhergestellt, Bewegungseinschränkungen erkannt und behandelt. Sie bezieht sich nicht ausschließlich auf die Beschwerden, sondern immer auf den gesamten menschlichen Körper.
Geschichte
Begründer der Osteopathie ist der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still (1828 – 1917). Sein Verständnis von Gesundheit und Krankheit, vom menschlichen Körper als ganzheitliches System und von dem, was ihn heilen kann, bilden bis heute die Grundlagen der osteopathischen Medizin. In den USA entwickelte sich ein eigenes Berufsbild. Der Doctor of Osteopathic Medicine ist dem „normalen“ Medical Doctor gleichgestellt.
Schüler von A. T. Still brachten die Osteopathie zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach Europa. 1993 wurde sie in Großbritannien als eigenständiger Heilberuf anerkannt. Es folgten Finnland, Belgien, Frankreich, Island, Malta und die Schweiz. Zuletzt kamen Irland, Luxemburg, Portugal und Dänemark zu den Ländern mit gesetzlicher Regelung der Osteopathie hinzu. Auch Italien hat die Einführung des Osteopathenberufes beschlossen.
Obwohl es nicht überall zu gesetzlichen Regelungen gekommen ist, wird heute die Osteopathie nahezu in allen europäischen Ländern und auf jedem Kontinent ausgeübt. In den Niederlanden, Schweden und Deutschland wird Osteopathie im Rahmen von komplementärmedizinischen Berufen – hierzulande von Ärzten und Heilpraktikern – ausgeübt.
Allgemeine Informationen
Die Behandlungsdauer beträgt ca. 40-60 min.
Privatversicherte oder beihilfefähige Personen erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die bei der Versicherung/Beihilfe eingereicht werden kann.
Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung über die Gesamtkosten der Behandlung.
Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn. Für Informationen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Einen Einblick bekommen Sie unter folgendem Link: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Ablauf
- Anamnese (Vorgespräch)
- In der ersten Behandlung findet ein ausführliches Gespräch mit einer sogenannte Schmerzanamnese statt. Der Behandler fragt sich dabei: Was ist die beschwerdeverursachende Struktur des Patienten? Weiter wird die Krankengeschichte und der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten ermittelt.
- Untersuchung
- Die Untersuchung beginnt mit der Provokation des Problembereichs. Knochen, Bänder, Muskeln, Nerven und Organe werden abgetastet und auf Schmerzen und Bewegungseinschränkungen untersucht. Es folgt eine allgemeine osteopathische Untersuchung. Die Wirbelsäule spielt dabei für den Osteopathen eine außerordentliche Rolle. Die vielseitige nervale Versorgung lässt problematische Bereiche im Körper für den Osteopathen offensichtlich werden.
- Behandlung
- Die Behandlung bezieht sich auf die Nerven, Gefäße, Knochen, Bänder, Muskeln, Fascien und Organe. Die „Leitungen“ zur beschwerdeverursachenden Struktur werden buchstäblich frei gemacht und die Heilung der beschwerdeverursachenden Struktur kann stattfinden. Im Anschluss an die manuelle Behandlung werden Eigenübungen und Ergänzungen zur Therapie besprochen.
Was andere sagen
„Nicht den Kranken zu heilen ist die Pflicht des Maschinisten, sondern einen Teil des ganzen Systems so anzupassen, dass die Lebensflüsse fließen und die ausgetrockneten Felder bewässern können.“
A.T. Still
Ein Osteopath arbeitet mit fühlenden, sehenden, denkenden und wissenden Händen.
W. G. Sutherland
„Eine osteopathische Behandlung basiert auf dem Wissen um die vielfältig vernetzten Prozesse im Organismus, die zu Gesundheit oder eben auch zu Krankheit führen.“
T. Liem
Lass uns zusammen etwas aufbauen.


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